Tipp: Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige – Sonderregelungen wegen Corona!
Hinweise von Ulrike Tofaute, Familienberatung der Lebenshilfe Schleswig-Holstein: Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI) in Höhe von 125 EUR im Moment auch für Angebote verwenden, die nicht nach den derzeit geltenden landesrechtlichen Vorgaben anerkannt sind. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 30.06.21, beispielweise für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die im Jahr 2019 und…