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Persönliche Zukunfts-Planung – was ist das?

Das Wichtigste ist die Haltung. Das ist das A und O.
Das SGB IX sieht in der Gesamtplanung den Einsatz eines Bedarfsermittlungsinstruments vor, um Teilhabewünsche und individuelle Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigung festzustellen. Diese Vorgabe bietet eine große Chance, gleichberechtigte Teilhabe zu verwirklichen. Dazu braucht es Konzepte, um den Ansprüchen von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen (auch methodisch) gerecht zu werden. In der Erprobung des neuen Bedarfsermittlungsinstruments im Land Bremen wurden vorhandene Ideen und Mini-Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung genutzt, um Partizipation bestmöglich zu gewährleisten.

aus Teilhabe 3/2021 (Fachzeitschrift der Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Mehr Informationen zur Persönlichen Zukunfts-Planung hier – und bei uns in der Lebenshilfe OV Pinneberg.
Kontakt: Antje Hachenberg
Telefon 04101/ 58 63 673
antje.hachenberg@lebenshilfe-pinneberg.de