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Einsetzen für alle

Den Beirat der Eltern und Betreuer der Werkstatt Eichenkamp – das gibt’s. Hier kann man sich einbringen. OV-Vorstandsmitglied Andreas Witten ist in diesem Gremium sehr aktiv. Seine E-Mail-Signatur gibt den Wahlspruch des Beirats wieder: „Wir schauen hin…“.

Insgesamt sechs Mitgliedern sind in den Beirat gewählt und pflegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Werkstattrat. „In der Corona-Zeit ist unsere Mitwirkungsmöglichkeit leider auch etwas eingeschränkt“, räumt Andreas Witten ein. Hauptthemen sind ihm zufolge die Umsetzung des BTHG und die berufliche und soziale Qualifikation sowie die Medienkompetenz der Beschäftigten im Lebenshilfewerk.

Als Vater und Betreuer eines Werkstattbeschäftigten berichtet Andreas Witten: „In der Zusammenarbeit mit Eltern und Betreuern können wir nur reaktiv tätig sein, da wir aus Datenschutzgründen keine Adresslisten vom Lebeshilfewerk erhalten. Das hindert uns aber nicht daran aktiv zu sein, da wir ja selbst betroffen und die Themen für alle gleich sind.
Gemäß unserem Wahlspruch schauen wir hin, weil alle gut behandelt werden sollen. Das Ziel ist ein gleichberechtigtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft. Wir suchen immer Unterstützung. Wer bei uns mitmachen möchte, ist herzlich willkommen. Wir können jede helfende Hand gebrauchen.“

Wer Kontakt aufnehmen möchte:
vertraulich@werkstatt-eichenkamp.de

Beirat der Eltern und Betreuer (BdEuB)
im Lebenshilfewerk Pinneberg
für Menschen mit Behinderungen gGmbH
Rellinger Straße 55
25421 Pinneberg

https://lebenshilfe-pinneberg.de/index.php/2015-03-06-13-40-33

Auszug aus der Satzung:

„Jeder Mensch mit Behinderung, der nachfolgend „Beschäftigter/e“ genannt wird, hat ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Es soll ihm/ihr ermöglicht werden, für seine/ihre Rechte so weit wie irgend möglich selbst und durch eine von ihm/ihr mit gewählte Vertretung einzutreten. Bei der Schaffung und Erhaltung gleichberechtigter beruflicher T eilhabe unterstützen Eltern bzw. gesetzliche Betreuer (nachfolgend „Betreuer“ genannt) den Beschäftigten / die Beschäftigte, soweit er/sie selbst oder ihre Vertretungen (Werkstatträte) es nicht können. Neben der Teilhabe am Arbeitsleben vertreten wir den Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für die Menschen mit Behinderung durch die Werkstatt. Die Werkstatt erfüllt diese Aufgaben im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem überörtlichen Kostenträger.

Werkstattleitung, Werkstattrat, Eltern bzw. Betreuer und Mitarbeiter ohne Behinderung (nachfolgend „Mitarbeiter“ genannt) der Werkstatt für behinderte Menschen WfbM arbeiten zum oben genannten Zweck partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen.

Die Beteiligung der Eltern bzw. Betreuer kann bei wesentlichen Entscheidungen, die die Beschäftigten berühren, erfolgen. Zur praktischen Gestaltung der Beteiligung gehört insbesondere, dass der Beirat der Eltern und Betreuer, nachfolgend BdEuB genannt, über wichtige Angelegenheiten in der Werkstatt regelmäßig informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird. Für den regelmäßigen Austausch wird von Seiten des Leistungserbringers ein quartalweises Gespräch mit dem BdEuB und der Werkstattleitung vorgeschlagen. Bei zeitnahen Themen kann eine Information an den BdEuB per E-Mail erfolgen.“